Freitag, 26. Februar 2016

6. Das Presbyterium (4)

Übersicht
6.1 Mit Pfarrer - sind wir noch die Gemeinde?
6.2 Der Bevollmächtigtenausschus
6.2.1 Rechtsgrundlage
6.2.2 Unsere Gemeinde - Bevollmächtigtenausschuss 2006
6.3 Unsere Gemeinde 2006 - 2008
6.4 Presbyterium und Gemeindeversammlung - demokratische Grundlage unserer Kirchenverfassung
6.5 Ausblick 2007/2008 - Das neue Presbyterium
6.6 Kraftquellen für Presbyter
6.7 Was bleibt?

6.1 Mit Pfarrer – sind wir noch die Gemeinde?

Hieß es zu Beginn: Ohne Pfarrer – die Gemeinde sind wir!, wird es nun heißen: Mit Pfarrer ist unsere Gemeinde erst komplett! Die Gemeinde kann auch ohne Pfarrer bestehen und überleben. Das ist in Notzeiten wiederholt bewiesen worden.

Doch erst die Teamarbeit im Presbyterium macht die Gemeindeleitung vollständig. Aber hier ist in besonderer Weise wichtig, dass es nicht nur entscheidend ist, was am Ende herauskommt, sondern fast ebenso wichtig ist es, wie die Ergebnisse der Presbyteriumsarbeit zustande kommen.

6.2 Der Bevollmächtigtenausschuss
6.2.1 Rechtsgrundlage

Für den Fall, dass ein Presbyterium auf Dauer beschluss- oder arbeitsunfähig wird, ist durch den Kreissynodalvorstand dies festzustellen. Dann hat er zur Leitung der Gemeinde Bevollmächtigte zu bestellen, die die Neubildung des Presbyteriums durchzuführen haben. Das kann auch außerhalb der vierjährigen Wahlperiode geschehen (Art. 38 KO). Demnach übt der Bevollmächtigtenausschuss die volle Funktion des Presbyteriums aus, auch bis zur Neubildung des neuen Presbyteriums. Im günstigen Fall werden Gemeindemitglieder bestellt. Finden sich aber nicht genügend geeignete Gemeindemitglieder, dann müssen geeignete Kräfte aus anderen Gemeinden zu dieser Aufgabe herangezogen werden.

Das ist für alle Beteiligten unangenehm! Die Gemeindeglieder fühlen sich nur zu leicht bevormundet und die Bevollmächtigten sehen sich gezwungen, in den inneren Angelegenheiten einer fremden Gemeinde Entscheidungen zu treffen, die andere, nicht sie selbst betreffen, und deren Konsequenzen wiederum andere zu tragen und vielleicht auch zu verantworten haben, z. B. das neu gebildete Presbyterium der Evangelischen Johanneskirchengemeinde Leverkusen-Manfort.

6.2.2 Unsere Gemeinde - Bevollmächtigtenausschuss 2006

Der Bevollmächtigtenausschuss für unsere Gemeinde ist im Gemeindebrief 3/2006 (S. 4 f) vorgestellt worden. Für die Gemeinde dürften noch folgende Informationen wichtig sein: Sie sehen, dass dem Bevollmächtigtenausschuss vier Mitglieder des Kreissynodalausschusses angehören, ein Kreispfarrer, zwei Mitglieder des Schlebuscher Presbyteriums, zwei Gemeindemitglieder unserer Gemeinde und ein Gemeindemitglied aus Steinbüchel sowie Pfarrer Berghaus mit beratender Stimme. Das bedeutet, dass die Mitglieder des Kreissynodalvorstands nicht nur Familie, Beruf, ihre eigene Gemeinde und die Belange des Kirchenkreises voll abdecken müssen, sondern auch die der Gemeinde Manfort. Da geht es ja nicht nur um technische und Terminfragen. Es geht ja auch um grundsätzliche Fragen. In unserem Falle kommt noch etwas hinzu, das jedes Gemeindemitglied wissen sollte. Die gesamte Leitung des Kirchenkreises hat die Leitung der Gemeinde Manfort übernommen, und zwar Superintendent Loerken als Vorsitzender und Synodalassessor Bach als sein Vertreter. Nur Kirchmeister ist noch Herr Richmann. Er wird begleitet vom „Kirchmeister“ des Kirchenkreises, Herrn Berger, und dem Kirchmeister unserer Nachbargemeinde Leverkusen-Schlebusch, Herrn Walter. Der überregionale Einsatz für unsere Gemeinde ist beeindruckend.

Mit Recht erheben sie den Anspruch, voll die Funktion eines Presbyteriums auszufüllen. Ich frage mich nur, wie sie das schaffen wollen. Geraten sie nicht im Einzelfall und vielleicht auch bei mancher Grundsatzfrage in Konflikt mit den Interessen der Gemeinde Schlebusch, des Kirchenkreises und der Gemeinde Manfort? Das kann doch nicht immer gleich laufen!


6.3 Unsere Gemeinde 2006 bis 2008

Auf einen Zusammenhang muss ich Sie aber noch hinweisen. Im Abschnitt über die Gemeindekonzeption habe ich davon gesprochen, dass Gespräche unseres Presbyteriums mit dem von Schlebusch stattgefunden haben und später der Kirchenkreis sich eingeschaltet hat. Der Mitarbeiter des Kölner Stadt-Anzeiger Jan Sting berichtet am 07.06.2005, im Zusammenhang mit der personellen Situation habe der Superintendent geäußert, die Gemeinde sei schon länger über eine Umstrukturierung informiert.

Ich meine schon, dass es Zeit wird, die Gemeinde über die verschiedenen Vorstellungen künftiger Umstrukturierungen unserer Gemeinde zu informieren – zunächst über die Vorstellungen Manforts selbst, dann über die von Schlebusch und schließlich über die des Kirchenkreises von 2005. Danach sollte die Gemeindeversammlung über den künftigen Weg der Gemeinde diskutieren. Entscheiden wird für die Gemeinde Manfort das Presbyterium. Danach kommt es auf das Ergebnis der Verhandlungen mit Schlebusch und ggf. mit dem Kirchenkreis an.

6.4. Presbyterium und Gemeindeversammlung –
demokratische Grundlage unserer Kirchenverfassung

Vor einem Jahr, im Gemeindebrief 1/2006, berichtete ich von der Stellung der Gemeindeversammlung in der Kirche. Ich habe erklärt, warum sie keine verbindlichen Beschlüsse fassen kann. Später hörte ich dann die Ansicht, die Gemeindeversammlung habe ja keine Bedeutung – das klang so, als wollte man sagen, die brauchen wir nicht zu fragen.

Die Gemeindeversammlung ist die einzige rechtlich geregelte demokratische Form der unmittelbaren Beteiligung der Gemeinde an ihrer Leitung. Danach sind in der Gemeinde insbesondere die Gesamtkonzeption gemeindlicher Aufgaben, die Planung der Zusammenlegung der Kirchengemeinde mit einer anderen sowie die Überlegungen des Presbyteriums in Blick auf die Pfarrstellenbesetzung zu besprechen. Die Ergebnisse sind festzuhalten, im Presbyterium zu besprechen und die Gemeinde ist in geeigneter Weise zu informieren (Art. 35 Abs. 4 KO).

Obwohl die Kirchenordnung eine frühzeitige Information der Gemeindeversammlung vorsieht, kann das Presbyterium sich zurückhalten und sich auf die Mitteilung der Ergebnisse beschränken.

Die Gemeindeversammlung ist so stark, wie es das Presbyterium will. Versteht dieses es, die Gemeindeversammlung als Grundpfeiler der demokratischen Struktur unserer Kirche anzunehmen, dann wird es frühzeitig über anstehende Entscheidungen informieren und deren künftige Auswirkungen erörtern ehe diese Entscheidungen selbst fallen. Das Presbyterium wird dann das Ergebnis dieser Erörterungen ernst nehmen und für den Fall, dass Überlegungen oder Anregungen aus der Gemeindeversammlung nicht oder nicht vollständig berücksichtigt werden können mit solider Begründung versehen, die allgemein einleuchtet. Geschieht das nicht, dann kann zwar das Presbyterium schneller reagieren und ist unabhängig von oft einander widerstrebenden Meinungen in der Gemeinde und auch selbständiger, eigentlich müsste man hier sagen: noch selbständiger als ohnehin schon. Aber es gibt eine Konsequenz: Die Verbindung zur Gemeinde löst sich. Bald bleibt nur eine Gruppe Gleichgesinnter, die dann die Geschicke der Gemeinde bestimmen.

Schließlich kann die Gemeinde nicht mehr nachvollziehen, was das Presbyterium in seinem Namen beschließt und wie es in ihrem Namen handelt. Das kann auf die Dauer nicht gut gehen.

Wir sind alle aufgefordert, die weitere Entwicklung unserer Gemeinde aktiv zu begleiten.

6.5 Ausblick 2007/2008 – Das neue Presbyterium

Das Wichtigste ist die Bildung des neuen Presbyteriums. Auch deshalb ist dieses Kapitel so umfangreich geworden. Ich fasse zusammen:

* Presbyter sollten gewählt werden – aus einer Reihe, die eine Auswahl zulässt.
* Sie sollten sich frei vor Gott und frei vor den Menschen (Luther) fühlen und zugleich dem dreifachen Liebesgebot Jesu (Mt. 22,37 – 40 uu.a.) verpflichtet sein.
* Die Kandidaten sollten den Mut haben, ihren eigenen Verstand zu gebrauchen (Kant).
* Sie sollten wissen, wer unsere Kirchengemeinde ist, und bereit sein, ihre Bedürfnisse zu erkennen und zu vertreten gegen die „menschlichen Interessen“ (Luther) anderer.
* Sie sollten für die presbyterial-synodale Ordnung unserer Kirche eintreten.
* Sie sollten ein enges Vertrauensverhältnis zur Gemeindeversammlung fördern und pflegen.
* Sie sollten bereit und in der Lage sein, als Team zu arbeiten (vgl. Gemeindebrief 3/2006, S. 21).
* Sie sollten bereit sein, den Pfarrer in seiner Arbeit zu unterstützen, ihn aber zugleich mit konstruktiver Kritik begleiten.
* Als größte Aufgaben für die Dauer der Wahlzeit des kommenden Presbyteriums sehe ich
o die Entwicklung der Gesamtkonzeption unserer gemeindlichen Arbeit auf der Grundlage von Leitbild und Gemeindeentwicklungsbericht,
o die Vorbereitung unserer Kirchengemeinde auf den Zusammenschluss mit der Kirchengemeinde Schlebusch.

6.6 Kraftquellen für Presbyter

Mir ist bewusst, dass kaum Jemand aus der Gemeinde bereit ist, diese Anforderungen zu erfüllen oder sich diesen großen und schwierigen Aufgaben zu stellen. Die meisten von uns werden mit Recht sagen können, dass dies alles ihre Fähigkeiten bei weitem übersteigen wird. Sie haben gewiss Recht damit.

Sie dürfen wissen, dass sie nicht allein sein werden (Gemeindebrief 3/2006, S. 21). Wie gelingt es, den Anforderungen wenigstens zum Teil einigermaßen gerecht zu werden, vor den Aufgaben nicht zu kapitulieren und sie gerade als Herausforderung anzunehmen? Ich verweise auf folgende Möglichkeiten:

* Ohne ein gesundes Gottvertrauen im Bewusstsein der Freiheit eines Christenmenschen (frei vor Gott und den Menschen) wird das nicht gut gehen.
* Mit der Bereitschaft zum Gespräch muss die Fähigkeit und Bereitschaft verbunden sein, eigene Fehler zu erkennen und zu korrigieren.
* Schließlich hilft die Fähigkeit, allen Instanzen der Kirche wohlwollend, kooperativ und dankbar, zugleich aber auch mit kritischer Distanz zu begegnen. Diese Fähigkeit muss man wohl im Laufe der Zeit erst erlernen und einüben – sie hilft aber.
* Jeder, der Mitglied eines Presbyteriums wird, weiß, dass er nun in einem Team arbeiten wird, dessen Mitglieder Stärken und Schwächen haben, wie er selbst. Die Erfahrung hat gezeigt, dass die Stärken aller gebraucht werden – sofern sie sich nicht als Schwächen erweisen. Sie hat aber auch gezeigt, dass jeder mit neuen Erfahrungen und mehr Wissen in sachlicher und persönlicher Hinsicht aus dem Amt scheidet, wenn dieser Zeitpunkt kommt.

Schließlich werden Sie fragen, wie kann ein künftiges Presbyterium sicherstellen, dass es nicht das Schicksal seines Vorgängers (2004 bis 2006) erleiden soll?

* Zunächst helfen die bisher genannten Anforderungen und Hinweise um den Weg zu vermeiden, den das letzte Presbyterium gegangen ist.
* Dann sollte jedes Mitglied sich seiner Eigenständigkeit bewusst sein und jede Abhängigkeit von anderen, einschließlich Kirchenkreis und Landeskirche vermeiden oder zumindest begrenzen – d. h. Mut haben, den eigenen Verstand zu gebrauchen (Kant).
* Die Eigenständigkeit des Einzelnen kann gestärkt werden, durch Beratung mit dem Gemeindebeirat (Art. 34 KO). Das gilt auch für das Presbyterium als Ganzes.
* Am Ende wiederhole ich den Hinweis, das neue Presbyterium möge das ständige Gespräch mit der Gemeinde suchen und pflegen – mit Einzelpersonen, mit der Interessengemeinschaft, vor allem aber mit der Gemeindeversammlung und diesen ständigen Gedanken- und Erfahrungsaustausch nicht abreißen lassen. Daraus können mancherlei unterstützende Kräfte entstehen.

6.7 Was bleibt?

Gegenüber dem Presbyterium wurden im Jahre 2005 viele Vorwürfe erhoben.

- Machtkämpfe
- undemokratisches und
- ungerechtes Handeln
- mangelhafte Information der Gemeinde

Diese Themen möchte ich zum Abschluß dieser Artikelfolge für alle Ebenen der Kirche behandeln. An dieser Stelle nur soviel:

* Macht heißt z. B. Einfluss zu nehmen – durch Handeln, Finanzkraft, Kraft der Argumente (Überzeugung) und durch die Kraft einer Persönlichkeit – mit dem Ziel, eine Veränderung des bestehenden Zustandes zu erreichen. Das ist in Ordnung so. Das Leben in menschlichen Gemeinschaften wäre ohne derartige Auseinandersetzungen nicht möglich. Es ist abhängig von funktionierenden Machtstrukturen. Entscheidend sind hier Beweggründe, gewissermaßen Ursachen und Ziele, sowie die Mittel und Wege, die man zu diesem Zwecke einsetzt. Hier entscheidet sich, ob Auseinandersetzungen gerechtfertigt, sinnvoll, hilfreich oder zerstörerisch abwertend, aus unserer Sicht also unzulässig, sind. Darüber später mehr.

* Undemokratisches Handeln verletzt die Würde des Menschen. Über diese Würde und ihre Bedeutung für Christen und Bürger will ich später genauer schreiben. Hier ist wichtig, dass aus dem Auftrag an die Christen, die Liebe Gottes in der Welt weiterzugeben, zwangsläufig ergibt, dass jeder Christ, die Würde eines jeden Menschen achten muss. Für den Bürger ergibt sich aus dem Grundsatz der Demokratie, dass jedem Menschen eine eigene Würde zukommt. Sonst könnte eine demokratische Gesellschaft nicht auf Dauer bestehen. Was dies für den Umgang von Christen und Bürgern untereinander bedeutet, wäre später noch im Zusammenhang zu betrachten.

* Ungerecht zu sein, bedeutet Gleiches ungleich zu behandeln. Gerecht zu sein bedeutet, jeden Fall seiner Eigenart entsprechend zu behandeln. Man kann sagen, Gleiches gleich und Ungleiches ungleich zu behandeln. Auch dazu später mehr.

* Mangelhafte Information entsteht nicht nur, weil man sich selbst genug ist und die Information anderer fürchtet, sondern unter anderem auch, weil man keinen Weg weiß und selbst ratlos vor einer Frage steht, auch kommt es vor, dass man eine Situation falsch einschätzt. Ein Presbyterium muss auch im Zweifelsfalle Wege finden, die Gemeinde über Entwicklungen oder die Vorbereitung wichtiger Beschlüsse und Entscheidungen zu unterrichten. Auch darüber später mehr.

Dies alles bleibt noch aufzuarbeiten und für die Gemeinde nutzbar zu machen.

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